Allgemeine Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Damit der Wechsel des Stromanbieters künftig einfacher und deutlich schneller möglich ist, wurde das Energiewirtschaftsgesetz im Jahr 2021 überarbeitet. Ab dem 6. Juni 2025 gilt bundesweit: Ein Anbieterwechsel muss für Strom werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden – so hat es die Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossen.
Für Sie ist es damit möglich, schneller auf Preisschwankungen zu reagieren und einfacher und flexibler den Stromanbieter zu wechseln. Zudem erhalten Sie künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, wann der Stromvertrag bei einem neuen Anbieter starten kann.
Wichtig: Dies bedeutet nicht, dass Sie grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können! Bestehende Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags gelten weiterhin.
Ab wann genau ist diese neue Regelung gültig?
Der Start für die neue Regelung ist der 6. Juni 2025.
Warum ist die Marktlokations-ID künftig so wichtig?
Künftig ist für einen Lieferantenwechsel die Angabe der Marktlokations-ID* (MaLo-ID) erforderlich, um den Wechselprozess direkt zu starten. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, geben Sie Ihre Zählernummer an. Wir erfragen dann die MaLo-ID beim Netzbetreiber. Dies kann jedoch zu einem Zeitverzug bei der Bearbeitung führen.
*Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet. Sie ist relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Ist die MaLo-ID der betroffenen Marktlokation nicht bekannt, so muss diese vor dem Start des Lieferantenwechsels ermittelt werden.
Was bdeutet die neue Regelung für einen Umzug?
An- und Abmeldungen für Stromverträge sind ab 6. Juni 2025 nur noch zu einem Datum in der Zukunft möglich, nicht mehr rückwirkend. Melden Sie uns Ihren Umzug daher so früh wie möglich vor dem gewünschten Lieferbeginn/Lieferende – am besten 14 Tage im Voraus. Den Zählerstand können Sie uns ganz unkompliziert direkt nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug zu spät melde?
Ab dem 6. Juni 2025 können Einzüge und Auszüge nicht mehr rückwirkend umgesetzt werden. Sie müssen uns Ihren Ein- oder Auszug daher rechtzeitig im Voraus mitteilen.
Wenn Sie Ihren Einzug zu spät melden, kann es vorkommen, dass Sie zunächst vom örtlichen Grundversorger beliefert werden. Außerdem ist es möglich, dass Ihr Vormieter oder der Eigentümer die ersten Tage nach Ihrem Einzug in Rechnung gestellt bekommt.
Wenn Sie uns Ihren Auszug nicht fristgerecht mitteilen, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Datum der Schlüsselübergabe. Dies kann dazu führen, dass Ihnen der Stromverbrauch des Nachmieters/der Nachmieterin berechnet wird.
Sind auch Gasverträge von der Neuregelung betroffen?
Die neuen Regelungen sind ausschließlich für Stromverträge gültig. Gasverträge sind hiervon nicht betroffen, hier gelten weiterhin die bisherigen Fristen.