FAQ Strompreise und Strompreisbremse

Sie haben Fragen zur Anpassung der Strompreise und zur Strompreisbremse? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

Das Wichtigste auf einen Blick

Für Privatkunden sowie für kleinere und mittlere Unternehmen hat der Gesetzgeber zum 1. März 2023 Preisbremsen für die Strom- und Gaspreise beschlossen. Die Preisbremsen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das heißt: Im März 2023 erhalten Sie rückwirkend einmalig eine individuelle Entlastung für die Monate Januar und Februar. Ab März wirken die Preisbremsen dann fortlaufend. Um von den Preisbremsen zu profitieren, müssen Sie nichts tun.

Die Höhe Ihrer Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse ist abhängig von

  • Ihrem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum,
  • Ihrem derzeitigen und zukünftigen Verbrauch,
  • Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Bei Gas gilt zusätzlich: Haushaltskunden profitieren weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung. 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch beim gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh.

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse greift bei Stromkundinnen und -kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh. Sie betrifft daher vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher, sowie kleine Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Wir berechnen den Stromabschlag auf dieser Grundlage und passen Ihre Abschläge automatisch an, spätestens zum 01.03.2023.

Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab diesem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet. Das heißt: Im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar, März) gutgeschrieben.

Ja, die Preisbremse wird bei der Berechnung Ihres monatlichen Abschlags berücksichtigt. Wir werden Ihre Abschläge zum 1. März 2023 anpassen. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlags werden wir Ihnen vorab schriftlich mitteilen. Sie müssen Ihre Abschläge also nicht selbst anpassen.

Um von der Strompreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Kundin oder Kunde nichts tun. Die Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar erhalten Sie rückwirkend im März 2023. Ab dann gilt die Entlastung fortlaufend.

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Elftel (1/11) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Strompreisbremse wird Ihr prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 11 geteilt. Für 80 Prozent des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie zukünftig 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Ja. Für eine vierköpfige Familie ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:

  • Stromverbrauch 4.500 kWh im Jahr
  • bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh,
  • neu: 50 ct/kWh

Monatlicher Abschlag früher

123 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse

205 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse

164 Euro/Monat 

Rückerstattung bei Einsparung von 20 %

450 Euro 

Rückerstattung bei Einsparung von 30 %

675 Euro

Erläuterung zum Rechenbeispiel: 

Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr. Bei 11 Abschlägen im Jahr sind das 409 kWh pro Abschlagsmonat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 123 Euro im Monat. 

Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 205 Euro pro Monat zahlen – also 82 Euro mehr als bisher. 

Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 164 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 41 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh. 

Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie 675 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann niedriger als bisher.

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig kann nur durch eine geringere Nachfrage, auch die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.

Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Strompreisbremse auf 80 % Ihres Vorjahresverbrauches gedeckelt sein wird. Alles darüber, müssen Sie zum normalen Preis zahlen.

Das bedeutet: Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.

Für diesen Fall dient nicht Ihre eigene Vorjahresrechnung als Grundlage, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung wird zugrunde gelegt.

Preisanpassung Strom und Erdgas

Bereits im Jahr 2022 kam es durch eine gesteigerte Nachfrage nach Energie zu höheren Beschaffungskosten für Strom und Erdgas auf dem Weltmarkt und damit auch auf dem deutschen Beschaffungsmarkt. Durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Rückgang der Gaslieferungen durch Russland hat sich diese Situation noch verstärkt. Im Strom haben wir in zeitweise eine Steigerung der Einkaufspreise um fast das Zehnfache erlebt, die Preise sind anhaltend hoch. Die Versorgung ist weiterhin gesichert.

Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen.

Dies gilt auch für die Energiepreisbremsen sowie für die Soforthilfe, für die Sie weiter unten Informationen finden.

Preise

Der Arbeitspreis steigt zum 01.01.2023. Dazu sind alle Kunden angeschrieben, die von der Preisanpassung betroffen sind.

Kunden mit einer aktiven Festpreisgarantie sind von der Preisanpassung zum 01.01.2023 nicht betroffen.

Auf Ihren neuen Preis ab dem 01.01.2023 ist eine Preisgarantie von 12 Monaten gewährleistet – also bis zum 31.12.2023.

Ja. Sie können sich für unser neues Festpreisprodukt Pulheim|Strom-Fix 24 / Pulheim|Erdgas-Fix 24  entscheiden. Verzichten Sie auf Preisrisiken und setzen Sie auf Planungssicherheit. Entscheiden Sie sich für garantierte Preise für 24 Monate.

Eine Aussage zur Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strom- & Erdgaspreis beeinflussen.

Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich auch in der jetzigen schwierigen Marktsituation bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Ja, das ist möglich. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch zum 01.01.2023 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage Ihres Durchschnittsverbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag 31.12.2022 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb von einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren Kundenportal.

Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Etwa ein Viertel des Strompreises machen die Steuern, die Abgaben und die staatlich festgelegten Umlagen aus.

  • Rund ein Achtel des Strompreises sind Netzentgelte, sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden z. B. Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.

  • Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann – auch nur teilweise - durch uns beeinflusst werden.

Abschlag

Wir passen Ihren Abschlag für Strom und Erdgas im Rahmen der Preisänderung für Sie an. In der Regel erhalten Sie die Abschlagsanpassung gesondert zu unserem Preisinformationsschreiben. Für den Fall, dass Sie im November, Januar oder im März Ihre Jahresrechnung erhalten, informieren wir Sie mit der kommenden Jahresrechnung über den neuen Abschlagsbetrag. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf Ihren Abschlag auch weiter erhöhen. Das geht ganz einfach über unser Kundenportal.

Wenn Sie normalerweise im November, Januar oder März eine Rechnung erhalten, bekommen Sie den neuen Abschlag mit der nächsten Rechnung mitgeteilt. Bitte haben Sie daher etwas Geduld. Wenn Sie darüber hinaus einen Änderungsbedarf haben, können Sie eigenständig jederzeit Ihren Abschlag im Kundenportal anpassen.

Der neue Abschlag wird prozentual an die neuen Preise angepasst. Wir raten daher von einer Senkung ab. Sie können Ihren Verbrauch aber durch gezielte Maßnahmen reduzieren und damit Energiekosten einsparen. Wir haben hier für Sie einige Energiespartipps zusammen gefasst.

Wir sind uns unserer Rolle als lokaler Versorger sehr bewusst und wir setzen uns – auch in dieser Zeit - dafür ein, dass die Energieversorgung gesichert ist.

Wir sind im ständigen Austausch mit der Politik, aber auch mit diversen Hilfestellen, wie Jobcentern sowie Sozial- und Schuldnerberatung, um die bestmöglichen Lösungen für unsere Kunden zu finden. Daher empfehlen wir Ihnen sich an das örtliche Jobcenter, Sozialamt oder ggfls. an das Integrationsamt zu wenden und alle Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Möchten Sie Ihren persönlichen Verbrauch ermitteln? Unsere Kolleginnen und Kollegen im Kundenzentrum helfen Ihnen dabei! Über einen telefonischen Kontakt oder einem persönlichen Besuch in unserem Kundenzentrum, können Sie Ihren aktuellen Jahresverbrauch in Erfahrung bringen. Wenn Sie „Stromfresser“ in Ihrem Haushalt ermitteln möchten, leihen wir Ihnen kostenlos ein Strommessgerät aus. Reservieren Sie telefonisch vorab ein Strommessgerät und ermitteln den Verbrauch Ihrer Geräte.